Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ProFitT Kräling & Thiel GbR (Stand: 01/2010)
Durchführung von vertraglich vereinbarten Leistungen
Aufbau und Abbau durch den Kunden
Der Kunde trägt das Risiko für die Mietsache und das Zubehör der Mietsache von der Abholung bis zu dem Zeitpunkt, an dem er die Mietsache wieder an den Betriebssitz oder einen andersweitig vereinbarten Ort bringt.
Betreuung der Mietsache durch ProFitT
Der Kunde räumt den Mitarbeitern das Recht ein, für eine reibungslose und sichere Nutzung der Mietsache zu sorgen. Der Kunde erlaubt dem Personal von ProFitT, Personen, die gegen Sicherheitsregeln verstoßen bzw. deren Verhalten eine weitere sichere Nutzung der Mietsache gefährdet, von der Nutzung der Mietsache zeitweise oder dauerhaft auszuschließen. Bei drohender Gefahr darf das Personal Teile oder die gesamte Mietsache außer Betrieb nehmen, bis die Gefahr abgewandt und ein weiterer sicherer Betrieb gewährleistet ist.
Betreuung durch den Kunden
Der Kunde darf die Mietsache nicht an einen anderen als im Vertrag bestimmten Ort bringen, für keine anderen Veranstaltungen verwenden und dritten Personen keine Rechte an der Mietsache verschaffen.
Terminänderungen / Terminabsagen
Dem Kunden entstehen anteilige Kosten, wenn er einen vertraglich vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann oder das Datum der Veranstaltung ändern möchte. Die Höhe der Kosten ist abhängig davon, wann ein Kunde eine Terminänderung oder Terminabsage bekannt gibt. Bekanntgabe der Terminänderung oder Terminabsage:
1.) bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Mietkosten, keine Personal- und Fahrkosten.
2.) 6 bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn: 70 % der vereinbarten Mietkosten, keine Personal- und Fahrkosten.
3.) Abbruch einer Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Mietkosten, Personal- und Fahrkosten in entstandener Höhe.
Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass kein oder geringerer Schaden entstanden ist.
Schäden und Mängel an der Mietsache
Behebung von Mängeln
ProFitT behält sich das Recht der Nachbesserung für Mängel vor, die bei der Inbetriebnahme oder während des Betriebes an der Mietsache entstehen und durch ProFitT zu vertreten sind. Der Kunde informiert ProFitT unverzüglich über offene Mängel und bei Entdeckung über versteckte Mängel. Kosten für Schäden, die aus einer verspäteten Meldung eines Mangels durch den Kunden entstehen, trägt der Kunde. Macht der Mangel eine Stilllegung der Mietsache erforderlich, erhält der Kunde eine Mietminderung. Schadenersatzansprüche des Kunden und Dritter Personen sind bei Mängeln der Mietsache auf die dreifache Höhe des vertraglich vereinbarten Mietzinses begrenzt.
Schäden an der Mietsache / Verlust der Mietsache
ProFitT und der Kunde legen vor Reparaturbeginn die Kosten der Reparatur schriftlich fest. Der Kunde trägt die Kosten der Instandsetzung. Bei einer Totalbeschädigung trägt der Kunde den Zeitwert der in Verlust geratenen Mietsache. Kommt keine Einigung über den Zeitwert der Mietsache oder die Höhe der Reparaturkosten zustande, so werden diese durch einen Sachverständigen ermittelt. ProFitT bestimmt die Firma, die eine Reparatur der Mietsache durchführen wird. Schadenersatzansprüche aus der Weitervermietung (Vertragsausfall) bleiben unberührt.
Schadenersatzansprüche Dritter bleiben unberührt. Kann die Mietsache nach einer Veranstaltung nicht von ProFitT auf eventuelle Schäden überprüft werden, wird der Kunde nicht von der Verpflichtung zur Haftung für Schäden befreit, die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind.
Zahlungsbedingungen und Verzug
ProFitT erstellt eine ordnungsgemäße Rechnung und stellt diese dem Kunden nach der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung zu. Alle Preise verstehen sich vom Grundstatz her rein netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Höhe der Mehrwertsteuer ergibt sich aus dem aktuell geltenden Recht der Bundesrepublik Deuschland und beträgt zur Zeit 19 %. Der Kunde überweist den Gesamtbetrag der Rechnung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum auf das in der Rechnung genannte Konto. Skonto wird nicht gewährt. Bei Zahlungsverzug ist ProFitT berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Der Kunde gerät durch eine Mahnung von ProFitT in Verzug. Der Kunde trägt die pauschalen Kosten ab der zweiten Mahnung in Höhe von 10,00 EUR pro Mahnung. Eine Aufrechnung der Ansprüche von ProFitT ist nur gegenüber rechtskräftigen und unbestrittenen Forderungen des Kunden möglich.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, immer das Amtsgericht in Meschede und das Landgericht in Arnsberg. Diese Bestimmung gilt unabhängig davon, welche von beiden Vertragsparteien zuerst Klage erhoben hat.
Datenschutz
ProFitT ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Die personenbezogenen Daten, die zur Anbahnung, inhaltlichen Ausgestaltung und zur Änderung eines Vertragsverhältnisses mit einem Kunden erforderlich sind, werden gespeichert.
Der Kunde erteilt in einem Vertrag mit ProFitT eine Einwilligung, personenbezogene Daten des Kunden für Marketing, Werbung, Marktforschung und für eine bedarfsgerechte Gestaltung von Verträgen, zu nutzen. Der Kunde kann diese Vereinbarung jederzeit schriftlich widerrufen.
Sonstige Vereinbarungen
Zwischen dem Kunden und ProFitT besteht eine gegenseitige Verpflichtung, keine Auskünfte über vereinbarte Mietzinsen an dritte Personen weiterzugeben. Sollte der Kunde Informationen über vereinbarte Mietzinsen entgegen dieser Vereinbarung an dritte Personen weitergeben, so haftet er für Schäden, die ProFitT daraus entstehen.
Der Kunde und ProFitT gestatten sich gegenseitig, Pressemitteilungen über die Veranstaltung herauszugeben.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.
Schlussbestimmungen
ProFitT ist berechtigt, Teile oder den gesamten Vertragsinhalt durch dritte Personen erbringen zu lassen, sofern dem Kunden daraus kein Nachteil entsteht. |